Der Mindestlohn sollte ermöglichen, dass man im Land leben kann. Steuern, Angaben, Gebühren umd ggf auch Einkaufspreise sind in den EU-Ländern unterschiedlich.
Man kann dem Gedanken folgen, den Mindestlohn an den der Länder innerhalb der EU ansässigen Konkurrenz anzupassen zu wollen.
Genauso lässt sich dort der Mindestlohn in den anderen EU-Ländern anpassen.
Ein Versuch der EU hier Regeln zu definieren wurde gekippt. (11.11.2025 Tagesschau.de)
Folgende Fragen sollten wir wir uns beantworten:
Welches Problem entsteht, wenn die Spargelproduktion durch den Markt ins europäische Ausland verlagert wird bzw. die inländischen Betriebe auf andere Produkte setzen oder aufgeben müssen?
Sind wir bereit für Spargel mehr zu bezahlen, damit innländische Spargelbauern erhalten bleiben?
Wenn kein Problem entsteht oder wir für Produkte aus der Region auch mehr bezahlen würde, sollten wir es den Markt regeln lassen und das Ergebnis ohne jammern akzeptieren.
Falls wir selbst die Arbeit nicht erledigen möchten und und der Betrieb daher ausschließlich mit Saisongastarbeiter zu erhalten ist, stellen sich weitere Fragen.
Ist die der Lohn an der Steuer- und Abgabenlast uns Lebenshaltungskosten des Mitarbeiters zu orientieren oder an den ortsüblichen?
Ich gehe davon aus, dass wir diesen Weg nicht weiterverfolgen müssen und eine Umterscheidung anhand z.B. der Steuerpflicht in einem Land dem EU-Recht auch nicht gerecht werden würde.
Wir sollten uns damit abfinden, dass wir entweder mit unseren Ansprüchen, was die Gewinnspanne des Spargelbauern selbst ebenfalls beinhaltet, möglicherweise nicht konkurrieren können, bis sich der Lebensstandard innerhalb des Schengenraum von zwei Seiten angenähert hat.
Einwenig Druck dürfte auch durch Mercosur entstehen. Beim Spargel dürften eher Spanien und Griechenland und Italien (ohne Mindestlohn) profitieren.
Ergänzend:
Woher kommt unser Spargel
DeStatis - Mindestlöhne