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Cannabis-Konsum legal und locker oder doch Limit? Wie extrem Joints im Alltag geworden sind
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Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten. Das gilt nicht für die
- Extraktion von CBD,
- Extraktion, die für die Ermittlung der Angaben nach § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 und 6 erforderlich ist.
Davon wird auch im weiteren Gesetzestext keine Ausnahme wie etwa für den Eigenbedarf gemacht.
Die Gesetzesbegründung konkretisiert den Schutzzweck und die Auslegung von Extraktion auf Seite 94:
zu Absatz 2 Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist grundsätzlich verboten, weil daraus synthetische Cannabinoide oder Öle oder Extrakte mit einem hohen THC-Gehalt hergestellt werden könnten, die erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich bringen. Die Gewinnung von Haschisch durch Siebtechniken, Reiben o. ä. bleibt zulässig.
Insofern sind Cannabutter und dergleichen verboten, da durch das Fett THC aus der Pflanze extrahiert wird.