Das Problem ist wohl, dass bei allen laufenden Haftstrafen, bei denen neben anderen Straftaten auch Verstöße gegen das BtmG eine Rolle spielen, bewertet werden muss, ob dieser Verstoß nach dem CanG nicht mehr strafbar wäre. In diesen Fällen müssten dann neue Urteile gesprochen werden. Das ist Arbeit, weil im deutschen Rechtssystem bei Urteilen nicht jeder Verstoß einzeln bestraft wird, sondern alles zusammen. Wenn z.B. jemand eine Körperverletzung begeht und dabei 24g Cannabis dabei hat, steht im Urteil nicht "Körperverletzung (1,5 Jahre) + Besitz von Betäubungsmitteln (0,5 Jahre)", sondern "Körperverletzung in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (2 Jahre)" [Zahlen fiktiv]. Die Justiz müsste den Fall also komplett neu bewerten.
Einfach das Inkrafttreten des Gesetzes weiter nach hinten schieben hilft dabei aber mMn. gar nicht, weil sich dann natürlich in der Zwischenzeit neue Fälle ansammeln und man wieder vor dem gleichen Problem steht. Daher glaube ich, das ist einfach der Versuch, das Gesetz bis zur nächsten Legislaturperiode rauszuzögern, damit es gar nicht kommt.