Erzbistum Köln: Sind die versuchten Porno-Zugriffe strafrechtlich relevant?
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8 replies
Der Autor ist ja ein unschuldiges Wesen, wenn er nicht weiß dass Teen schon seit Jahrzehnten eine ganz normale Porno-Kategorie ist, die sich im legalen Fall aus vorgeblich 18 und 19-jährigen, oft auch aus 20 und 21-jährigen speist.
Du meinst 28 mit Zöpfen.
Pornos gucken -> Anzeige ist raus
Kinder vergewaltigen ->
In ein anderes Bistum versetzt werden
Schön, dass die Kölner Staatsanwaltschaft so unausgelastet ist, dass sie sich auch ohne jeden Anfangsverdacht mit den Pornozugriffen von Arbeitnehmern beschäftigt.
Edit: Grammatik
Na wenn irgendjemand eine Straftat vermutet, wäre es aber auch nachlässig, nicht zu prüfen. Dass die Prüfung bisher (!) negativ ausfiel, ist zwar schön, aber erstmal noch kein Grund, vorzeitig abzubrechen.
Die Frage, ist wie handfest eine solche Vermutung ist, dass sie eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft rechtfertigt. Dass vereinzelt Mitarbeiter des Bistums beschuldigt sind, rechtswidrige Inhalte angeschaut zu haben, ist für mich kaum ein Grund die Logs aller durchzugehen.
Lustig dass wenn es um Pornographie in der Kirche geht auf einmal der Staat ermittelt bei den Kindesmissbrauchs Fällen aber häufig die Kirche entschieden hat, ob Anklage erhoben wird.