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"Letzte Generation" auf Sylt: Passant verfolgt Reporter – Polizei greift nicht ein

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Witzig dass sich immer wieder jemand findet der die Stammtischparolen der sogenannten Bürgerlichen herauskramt. Die wenigsten der LG werden in ihrem leben noch einmal fliegen, wenn überhaupt sind das eher F4F-Leute. Und selbst wenn, ist das okay, weil es NICHTS an dern berechtigten Forderungen ändert. Denn zuerst einmal ist es die Aufgabe der Politik das System so umzubauen dass Klimaneutralität billiger ist als Klimaschäden zu erzeugen und nicht Aufgabe des Verbrauchers im Alltag die Aufgabe der Politk zu übernehmen. F4F und LG wenden sich ausschließlich an die Politik.

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Innenministerkonferenz: Polizei setzt ohne Rechtsgrundlage Handy-Blitzer ein, die allen ins Auto filmen und das auswerten

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Nein, "man" darf nicht die letzten Minuten speichern. Der Staat ist sowieso nicht "man", der braucht immer für alles eine Grundlage. Dazu gab es ein Karlsruhe welches sich mit der Abstandsmessung via VKS 3.0 beschäftigt hat und die Aufzeichnung ohne Anlass als Verfassungswidrig beurteilt hat. Denn anders als bei einem Geschwindigkeitsblitzer wo die Aufzeichnung nach dem messtechnischen Ermitteln des Verstoßes (=Anlass) auslöst, wird bei Monoblitzern und wurde bei Abstandskontrollen erst aufgezeichnet und dann Ausgewertet ob ein Verstoß vorlag.

2 BvR 941/08