Vergesellschaftung von Wohnungen: Verbot wäre verfassungswidrig
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33 replies
Ich habe gerade in der U-Bahn (weit entfernt von Berlin) Werbung für 8% Zinsen auf Investitionen in Wohnungen in Berlin gesehen.
Ich könnte kotzen.
Na hoffentlich werden die Wohnungen am Ende doch vergesellschaftet und die Investoren fliegen hier ordentlich auf die Schnauze.
Aber was ist das Ziel? Niemand investiert in Wohnraum?
In erster Linie wohl erstmal die Senkung der Mieten der vergesellschafteten Wohnungen und anschließend sinnvoller Neubau mit den Erträgen
Also Diebstahl? Es ist kein Ertrag es ist Diebesbeute.
Warum nicht Neubau zuerst?
Verstehe mich nicht falsch wir haben ein Problem aber zu enteignen sollte nicht möglich sein juristisch und auch moralisch. Oder soll demnächst wenn ich nicht zum Bahnhof kann weil ich mir kein Auto leisten kann ich mir einfach eine nehmen?
Bissig much? Es wird dich freuen zu hören, dass die armen Immobilien
heuschreckenKonzerne nicht enteignet sondern entschädigt werden, wenn ihr Bestand vergesellschaftet wirdGeht es eine Nummer kleiner? Enteignungen waren und sind Alltag in Deutschland. Vor allem in CDU geführten Bundesländern.
https://www.fr.de/politik/bundesstrasse-enteignung-eigentum-strasse-autobahn-infrastruktur-cdu-sachsen-anhalt-brandenburg-zr-93153898.html
Hier wird nur ein Fass aufgemacht weil es einen Konzern trifft und nicht Oma und Opa. Und es ist auch prinzipiell kein Diebstahl. Ich empfehle Art. 14 GG und Art. 15 GG zu lesen.
Also wollen sie zum Marktpreis die Wohnungen kaufen? Das ist ja noch dümmer. Es wird nicht eine Wohnung geschaffen es hat also keine Auswirkung außer dass es Steuer finanziert wird?
Warum nicht das Geld nehmen und bauen?
Fahren wir die gleiche U-Bahn? Hab die Werbung hier (auch nicht Berlin) auch schon öfters gesehen, und ich find's jedes mal widerlich.
Es gibt nur drei U-Bahn-Netze in Deutschland außerhalb Berlins, also ist das nicht ganz unwahrscheinlich, dass ihr beiden in derselben Stadt unterwegs wart!
Krass. Das ist mal ein unerwarteter Fun-Fact. Und ich bin mit allen 3 schon gefahren, ohne das zu wissen.
Ist allerdings auch sehr unwahrscheinlich, dass die, die sich hier im Alltagssprech über U-Bahn unterhalten, sich dabei an die UITP-Definition halten. https://de.wikipedia.org/wiki/U-Bahnen_in_Deutschland Insofern gibt's dann doch ein paar mehr mögliche Städte.
Wie viele von denen, die eigentlich keine U-Bahnen sind, werden lokal als solche bezeichnet? Von Frankfurt am Main weiß ich es, sonst noch eines?
Ich bin jetzt echt kein Experte für Mundartkultur rund um den städtischen ÖPNV in Deutschland, aber meine Vermutung wäre, dass die Wenigsten diese Definition kennen und halt einfach U-Bahn dazu sagen, wenn die Haltestellen mit diesem großen U gekennzeichnet sind.
Formell mag hier und da Stadtbahn (z.B. Düsseldorf, Dortmund) oder Tram (z.B. Essen) auf/neben dem großen "U" stehen, aber in der Metropolregion Rhein-Ruhr ist die Bezeichnung U-Bahn definitiv die, die verwendet wird.
Krass welche? München, Stuttgart, Berlin?
München ja, Stuttgart hat nur eine Stadtbahn und keine U-Bahn, und Berlin liegt spannenderweise nicht außerhalb Berlins.
Nürnberg und Hamburg sind die beiden anderen.
Das war mir so nicht bewusst :D
Bauernfängerei. Das kriegste nicht und selbst die Rechnung ist schöngerechnet nach Steuerabschreibung.
Aber wie viel sollte deiner Meinung nach jemand auf verdienen, der ne Wohnung in Berlin baut und vermietet?
Einfach dem nächsten 16% Rendite versprechen und entsprechend teuer verkaufen. System ausgedribbelt, unendliche Gelder freigeschaltet!
Mehr als jemand, der sie leer stehen lässt
Und wann hat sich die C*U das letzte Mal vom Grundgesetz oder Gerichtsurteilen aufhalten lassen?
Was, ein Bundesgesetz kann keinen Grundgesetzartikel aushebeln? Kein Scheiß? Ich bin fassungslos.
Du bist sogar verfassungslos!
Wütendes Hochwähl.
/s
Ich bin kein Verfassungsrechtler aber mit 2 Semester Jura kann ich sagen, so pauschal kann man da keine Aussage zu treffen. Der Artikel ist so schwammig formuliert und bietet keine Grundlage dafür. Ich kann mir gut vorstellen das der Bund entsprechende Gesetze schaffen kann, die mit der Verfassung stimmig sind, die de facto Enteignungen verbieten aber de jure noch möglich wären. Quasi sowas wie „man muss drei schriftliche Verwarnungen aussprechen und zwischen denen muss mindestens ein Jahr liegen und wenn in dem Zeitraum der Eigentümer wechselt muss mit Verwarnung 1 wieder begonnen werden“. So können Besitzer die einfach zwischen Holdings herschieben und kann nicht enteignet werden
Die Leute sollten vielleicht nicht so leichtfertig mit dem Wort Verfassungsfeindlich um sich werfen.
Kreativ
Was sagt den der Gesetzeskommentar dazu? Wie ist die historische Herleitung für den Paragrafen? Warum genau haben wir den?
Hach ja, im zweiten Semester dachte ich auch ich wäre Meister meines Fachs. Schöne Zeiten.
Und dann kam das große Siebfach und man fragt sich bis heute wo die 3,9 herkommt
Legal, illegal, scheißegal. -Union
@SapphireSphinx
enteignung oder vergesellschaftung?