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fragfeddit·Frag Feddit (Ask Feddit)bypaperblue

Wo finde ich Informationen über das Sozialversicherungssystem für ältere Menschen?

Ich habe einige Fragen zu meinen Eltern, die 70 Jahre alt sind und derzeit noch selbstständig leben, sowohl selbstständig als auch geistig:

Wenn die Ehefrau nur wenige Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält sie dann die Rente ihres Mannes, wenn er vor ihr stirbt? Vater war der Hauptverdienner.

Kann ein Sohn oder eine Tochter ihre Eltern an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Jahr pflegen, dabei weiterhin ihr reguläres Gehalt beziehen und nicht entlassen werden? Das wäre für uns möglich. Unmöglich wäre es, unseres ganzes Leben zu ändern nur, um die Eltern ständig zu pflegen.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Eltern zu pflegen? Auch, wenn sie inkontinent sind, an Demenz leiden, psysisch krank sind oder alkoholabhängig sind?

Wenn es notwendig wird, einen handlüngsunfähigern älteren Elternteil, Beispiel Demenz, in einem Pflegeheim unterzubringen, zählt die Krankenkasse der Eltern die Kosten? Müssen die Eltern selbst zahlen? Können die Kinder gezwungen werden, für den Aufenthalt ihrer Eltern im Pflegeheim aufzukommen?

Wenn die Eltern alt aber mobil und klar im Kopf sind und die Kinder nicht um sie kümmern können (Beispiele Arbeit, eigene Kinder, Wohnung nicht groß genug, Elternteil macht das Zusammenleben unmöglich), müssen die Kinder dann für das Pflegeheim aufkommen?

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10 replies

sopuli.xyz

Disclaimer: ich habe mal eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter/RV gemacht, vor vielen Monden. Darum kann es sein dass meine Infos ein wenig aus der Zeit sind. Ausserdem habe ich meinen Parkinson-Papa bis zu seinem Tod gepflegt und durch's Heim begleitet (mit vielen Fehlern), bin also persönlich mit dem Thema betraut.

Mach einen Beratungstermin mit der KV (wegen Pflege) und RV aus, die haben alle Beratungszentren im ganzen Land. Vertraue nicht auf Infos aus dem Interweb, das Themengebiet ist extrem komplex.

Grundsätzlich: Witwenrente gibt's immer, wenn die Voraussetzungen stimmen, unabhängig von den Beiträgen der Witwe. Muss RV prüfen. Gesetzliche Pflicht zur Pflege gibt's nicht, ggf. landen Rentner immer wieder in der Sozialfalle weil Angehörige es einfach ablehnen. Pflegekosten werden bis zu einem bestimmten Betrag von der PV übernommen, abhängig vom Pflegegrad. Der Rest privat oder Sozialkasse. Niemand kann gezwungene werden Kosten zu übernehmen, das Ergebnis ist dann halt eine Grundversorgung auf Kosten der Sozialkassen. Aber alles was Pflegeheim betrifft ist abhängig vom Pflegegrad und unter 2 gibt es eigentlich auch keinen Grund für einen Aufenthalt. Wann das notwendig wird sollte mit dem behandelnden Arzt und dem ärztlichen Dienst der KV besprochen werden.

Pflegeheim ist übrigens nicht Altersheim! Es gibt da auch mittlerweile tausend Varianten (z.B. das in den letzten Jahren sehr beliebte "betreute Wohnen"), mobile Dienste usw. Das solltet ihr mal mit einem Profi besprechen, geht auch erstmal nur ganz unverbindlich.

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Das war mir neu, danke für die Info.

Reihenfolge (Kette): Eltern-Einkommen/Vermögen → Pflegeversicherung & weitere Leistungen → Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege → erst dann prüft das Amt Elternunterhalt.

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Kann ein Sohn oder eine Tochter ihre Eltern an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Jahr pflegen, dabei weiterhin ihr reguläres Gehalt beziehen und nicht entlassen werden? Das wäre für uns möglich. Unmöglich wäre es, unseres ganzes Leben zu ändern nur, um die Eltern ständig zu pflegen.

Die Frage hatte ich übersehen, darum kommentiere ich nochmal. Es gibt die Möglichkeit sich als Pflegeangehöriger bei der KV anzumelden (auch wieder abhängig vom Pflegegrad, ohne den läuft nix), das muss aber eben auch der Arbeitgeber mitmachen. Wenn der nicht mitspielt gibt es dafür keine Rechtsgrundlage, so weit ich weiss. Um eine Arbeitszeitverkürzung werdet ihr auch nicht rum kommen wenn ihr Pflege übernehmen wollt, da niemand weiss wie lange diese geht. Arbeitgeber sind da meist gar nicht so happy, auch weil es eine enorme Belastung ist. Es gibt also zwangsläufig finanzielle Einbusse, die Pflegekasse fängt nur die Beiträge zur RV in der Zeit der Pflegetätigkeit ab.

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You
feddit.org

Das ist kein schönes Thema, aber gut, dass ihr euch damit schon jetzt auseinandersetzt. Solange die Eltern noch gut beieinander sind, kann man nämlich noch vieles erfragen.

Wenn die Ehefrau nur wenige Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält sie dann die Rente ihres Mannes, wenn er vor ihr stirbt? Vater war der Hauptverdienner.

Deine Mutter kann in dem Fall einen Antrag auf Witwenrente stellen. (Ich gehe mal vom Angestelltenverhältnis und einer Rentenversicherung über die DRV - evtl. früher LVA - aus). Ob dafür die Voraussetzungen vorliegen müsste geprüft werden. Die DRV hat Versicherungsberater auch in der Fläche, die bei der Beratung helfen - die kann man auch jetzt schon kontaktieren und wenn der Fall eintritt (hoffentlich noch lange hin), dann helfen sie auch mit der Antragstellung.

Gibt es evtl noch andere Ansprüche - z.B. auf Betriebsrente? Da müsste man sich ggf. auch melden.

Kann ein Sohn oder eine Tochter ihre Eltern an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Jahr pflegen, dabei weiterhin ihr reguläres Gehalt beziehen und nicht entlassen werden?

Pflege der Eltern neben der Arbeit ist schon möglich. Die Voraussetzungen (Ansprüche) finden sich im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Es gibt aber auch verschiedene Unterstützungen durch die bei den Krankenkassen angegliederten Pflegekassen, wenn ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wird. Dann kann z.B. eine Putzhilfe oder ein Pflegedienst bezahlt werden.

Falls es den Eltern mal schlechter gehen sollte - auch nur einem von beiden, dann sollte man sich über diese Pflegeleistungen informieren und entsprechende Anträge stellen. Es kann sein, dass die Eltern sich da querstellen - weil man keine Hilfe annehmen will, keine fremden Menschen in der Wohnung will. Aber es hilft dabei, die Selbständigkeit in den eigenen Wänden möglichst lange zu erhalten. Die Pflegekasse schickt zur Begutachtung den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) vorbei. Die sind meist "überstreng" und prüfen im Sinne der Kassen, die möglichst kein Geld ausgeben möchten). Man kann gegen die Entscheidungen der Pflegekassen Widerspruch einlegen. Vor einem Besuch sollte man seine Eltern aber vorbereiten. Sonst hat man Eltern, die beim Termin sagen, dass doch alles super läuft und sie schon klarkommen, obwohl sie sonst nicht mehr die steile Treppe hinaufkommen, keine Minute mehr stehen können und eigentlich so unbeweglich sind, dass sie Schwierigkeiten bei der Körperpflege und dem An- und Ausziehen haben.

Es gibt auch manchmal Hilfen für die Umgestaltung des Badezimmers.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Eltern zu pflegen? Auch, wenn sie inkontinent sind, an Demenz leiden, psysisch krank sind oder alkoholabhängig sind?

Eine Pflicht, dass Kinder persönlich die Pflegeleistungen für ihre Eltern ausführen, gibt es (noch) nicht. Aber sollten die Eltern in ein Pflegeheim kommen und die Pflege- und Betreuungskosten wären nicht durch die Beträge der Pflegekassen und das Einkommen und Vermögen der Eltern gedeckt, dann kann es passieren, dass geprüft wird, ob Kinder zur Zahlung herangezogen werden können - ggf. für anteilige Zahlungen.

Wenn es notwendig wird, einen handlüngsunfähigern älteren Elternteil, Beispiel Demenz, in einem Pflegeheim unterzubringen, zählt die Krankenkasse der Eltern die Kosten? Müssen die Eltern selbst zahlen?

Die gesetzliche Pflegekasse zahlt (wenn eine Versicherung vorliegt) bestimmte Beträge/einen Zuschuss für Pflege- und Betreuung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dieser deckt in der Regel aber nicht die kompletten Kosten. Die überschießenden Beträge müssen von dem Heimbewohner getragen werden. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die die Bewohner selbst zahlen. Reichen Einkommen und Vermögen hierzu nicht aus, können Leistungen wie Wohngeld (Wohngeldstelle) oder "Hilfe zur Pflege" (Sozialamt) beantragt werden. Es gibt noch andere Kosten bei Pflegeheimen, aber das führt hier etwas weit.

Können die Kinder gezwungen werden, für den Aufenthalt ihrer Eltern im Pflegeheim aufzukommen?

Wenn das Sozialamt "Hilfe zur Pflege" zahlt, wird geprüft, ob die Kinder zur Zahlung herangezogen werden können. Derzeit gibt es eine Grenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 EUR.

PS: Lasst euch zeigen, wo wichtige Unterlagen aufbewahrt werden. Passwörter und PIN sollten hinterlegt werden. Gibt es ein Testament? Gibt es eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht? Falls nein, solltet ihr zumindest letzteres in Angriff nehmen. Und unabhängig davon: Banken akzeptieren meist nur eigene Vollmachten. Die kann man bei seiner Bank hinterlegen - auch über den Todesfall hinaus. Dann können notfalls die wichtigen Zahlungen abgewickelt werden.

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kossareply
feddit.org

P.P.S.: und wenn ihr all diesen Kram mit Vollmachten und Hinterlegung und Notar und Ortsgericht und was nicht alles gemacht habt: stellt euch trotzdem darauf ein, dass es richtig nervig wird. Weil, wenn man nach Todesfall oder Pflegefalleintritt irgendwas braucht, sind das brillante Diskussionen mit Banken, Versicherungen und Ämtern 👍.

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zerocluereply
sopuli.xyz

Ich habe da eine ganz andere Erfahrung gemacht. Wir haben ein Haus verkauft, eine neue Wohnung ge- und wieder verkauft, Anwälte wegen eines "Rentner fahren auf Dinge"-Vorfalls engagiert und ein menschliches Ende organisieren können, nur aufgrund einer notariellen Vollmacht. Wenn du eine andere Erfahrung gemacht hast tut mir das leid, aber für mich war es ein Segen. Selbst die Banken waren nach Vorlage der Unterlagen (das ist immer vorausgesetzt, man muss auch selber sehr gut organisiert sein) mehr als kooperativ.

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Ich glaube, es hätte auch schlimmer sein können bei uns. Es war halt auch ein bisschen Vollmachtception, weil einfach meine Großeltern und meine Muddi in sehr kurzer Zeit gestorben sind. Am Ende war die Vollmachtkette zwar relativ klar und eben hochoffiziell notariell beurkundet, aber das war ggf. den Banken und Ämtern einfach zu wild. Weil ja quasi Vollmachten für die Sachen meiner Großeltern von meiner Mutter dann auf meinen Vater übergegangen sind. Und die alten Erbschaftsfälle waren prozessual alle quasi noch gar nicht abgeschlossen etc.pp.

Anyway: wäre ohne die Vorbereitung vermutlich nur schlimmer gewesen, so war es immerhin nur nervig.

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Dein PS ist fast das aller wichtigste überhaupt. Frühzeitig eine Vollmacht inkl. Patientenverfügung notariell absichern, das hilft allen Beteiligten enorm. Sowohl im Pflegefall als auch nach dem Tod. Das darf man echt nicht unterschätzen, leider kommen die meisten erst drauf wenn es fast schon zu spät ist.

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