Spyke

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19 replies

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MEHR KI MEHR KI MEHR KI ALLE WOLLEN KI JA ZU KI DEN GANZEN TAG KI KI ERLÖST DIE LEIDEN DER REICHEN KI KANN ALLES OHNE MEIN KI SAG ICH NIX MEHR KI MEHR KI MEHR KI

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B0raxreply
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@chatgpt: Bitte zusammenfassen.

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Lmao, ist das scheiße:

Der Kommentar drückt eine überwältigende Leidenschaft für Künstliche Intelligenz (KI) aus. Es wird betont, dass viele Menschen KI ständig wollen und dass sie als Lösung für viele Probleme, insbesondere für die der Reichen, angesehen wird. Es scheint auch eine gewisse Resignation zu geben, da der Verfasser nichts mehr ohne KI sagen möchte.

-- Gpt4o-mini

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Die „Zusammenfassung“ ist länger als das Orginal. Die Interpretation (die in einer Zusammenfassung nichts zu suchen hat) ist falsch.

  • 0/10 do not recommend.
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Cool, kein Wort zu Datenschutz oder wer der Partner ist der den Bot stellt. Ich denke der CEO hat sein Ziel aus den Augen verloren.

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Ich denke der CEO hat sein Ziel aus den Augen verloren.

Ich denke, er hat den Shareholder Value des nächsten Quartals fest im Blick.

Aktiengesellschaften sind praktisch per Gesetz verpflichtet, die Endkunden zu ficken.

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Ea steht doch ganz klar unten unter dem fettgedruckten „Und der Datenschutz?“:

"Wir sind nicht mehr nur ein Telekommunikationsunternehmen, sondern eine Techfirma"

Da ist deine Antwort. Man beachtet entweder Datenschutz, oder man ist eine Techfirma, beides geht nicht.

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bleistift2reply
sopuli.xyz

Ich glaube, da ist eher das Fernmeldegeheimnis betroffen. Haarspalterei.

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sh.itjust.works

Sind jedenfalls Beides keine bloßen Datenschutzverstöße, wofür man halt ein paar Euro Strafe an die Datenschutzbehörde bezahlt, sondern ausgewachsene Straftaten, für die man in den Knast kommen kann.

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Das stimmt, am Ende wird es aber letztlich nur um die Frage der Einwilligung gehen. Die Vertraulichkeit des gesprochen Wortes sowie Privatsphäre jnd Datenschutz und dergleichen sind disponible Rechtsgüter in deren Verletzung man selbst rechtfertigend einwilligen kann. Der Kunde dürfte dies bereits durch eine entsprechende AGB-Klausel tun, wobei vor Gericht zu erklären wäre, ob dies überhaupt zulässig ist.

Der andere Gesorechsteilnehmer müsste gesondert aufgeklärt werden und einwilligen.

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Bei Telefonaten müssen halt alle Gesprächspartner einwilligen. Das geht, unabhängig davon, ob das pauschal zulässig ist, schlecht mit AGB, außer die sind beim gleichen Anbieter.

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Deutsche Telekom plant KI-Assistent direkt in Telefonaten | Spyke