Comment on
Der wuchernde Cannabis von Erfurt: Was bisher bekannt ist | MDR.DE
"Auch der Anbau von Nutzhanf ist strafbar, wenn keine Erlaubnis zum Anbau vorliegt"
- Der Anbau bedarf keiner Erlaubnis, sondern lediglich einer Anzeige (§24a BtMG).
- Es ist eine Ordnungswidrigkeit (§32 (1) Nr. 14 BtMG).