Spyke

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14 replies

Die Polizei hätte niemals Ermittlungen aufnehmen dürfen und die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren sofort einstellen müssen.“

„Den Bürgern muss es grundsätzlich möglich sein, straflos und ohne Furcht vor Strafe zum Ausdruck zu bringen, dass sie eine bestimmte Person für ungeeignet zur Führung der von ihr bekleideten politischen Ämter halten.“

Solche rechtlichen Erklärungen müssen wir einrahmen und guut aufheben, wenn es demnächst neue Pfalzgrafen drüben in Sachsen-Anhalt geben sollte.

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"Giessener Polizeit hat Langeweile und drangsaliert 21-Jährige" hab mal den Titel gefixt

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Finde es echt merkwürdig dass „Lügenfritz“ dagegen eine Strafe zur Folge hatte. Finde dass das sogar noch deutlich mehr Ausdruck der eigenen Meinung ist, als „Leck Eier“.

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Interessant:

Damit bezog er sich beispielsweise auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Öhringen (Hohenlohekreis), wonach ein Mann für die Bezeichnung "Lügenfritz" über Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Strafe von 450 Euro bezahlen muss. Demgegenüber hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn im Februar entschieden, es sei "zulässige Machtkritik" und damit erlaubt, Merz als "Pinocchio" zu bezeichnen.

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spechterreply
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Nein, warum? Ihr rechtes Auge ist verdeckt.

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macnielreply
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ja, aber hier hat sie mal mit dem rechten Auge geblickt.

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Was passiert jetzt eigentlich mit dem jungen Mann, durch dessen Anzeige das ganze Thema überhaupt Fahrt aufgenommen hat?

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Ich hatte mal danach gesucht, bin aber nicht fündig geworden.

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