Verlangt ein Anwalt von mir eine Gebühr fürs Lesen?
Wenn ich zu einem Anwalt gehe, ihm einen Fall schildere und ihm Unterlagen zur Durchsicht übergebe, weil es sich um einen komplizierten Fall handelt, stellt er mir dann die Zeit in Rechnung, die er zu Hause mit dem Lesen verbringt?
9 replies
Ein Anwalt liest nicht zu Hause, weil es nicht sein Privatvergnügen ist, Deine Unterlagen zu kennen. Wenn du richtig beraten werden willst, muss er den Sachverhalt kennen.
alles klar. danke
Ja, denn dich rechtlich zu beraten ist seine Arbeit.
Was du im ersten Schritt machen solltest, ist einen Termin zur Erstberatung vereinbaren, die max. 190 € kosten darf. Dort kannst du deinen Fall mit dem Anwalt erläutern.
komische Unterstellung, dass nur weil er die Recherche zuhause verrichtet seine Arbeit weniger kosten soll?
Das wäre ein "Erstgespräch". Gibt's je nach Fachrichtung und Sachverhalt schon ab 119€. Preis nach oben offen, frag einfach vorher. Beratungsschein vom Amt kennst du?
nun kenne ich das. Danke dir
Kommt darauf an. Ich habe mal einen Anwalt für einen Widerspruch bei einer Krankenkasse eingeschaltet. Ich hatte haufenweise Material, das er auch eingearbeitet hat, verlangt wurde aber ein Pauschalpreis, der von Anfang an vermittelt wurde.
Ja, die Zeit fürs Lesen und Sichten der Unterlagen wird normalerweise mitberechnet. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Anwälte meist nach Stundensatz oder Pauschalhonorar arbeiten und das Durchgehen der Akten einfach zur Fallvorbereitung dazu gehört. Bei komplizierten Fällen mit vielen Dokumenten macht das Sichten oft einen großen Teil der ersten Abrechnung aus. Am besten gleich zu Beginn klären, ob es ein Stundensatz oder ein Festpreis sein soll, damit du weißt, woran du bist. So vermeidest du später Ärger mit der Rechnung.
gilt diese Erstberatung für sowohl außergerichtliche als auch für gerichtliche Verfahren?
Gibt es in Deutschland ein Suchportal, wo man auch nach Erstberatungkosten sortieren kann? Oder muss man einfach im Internet recherchieren und Bekannte fragen?
Wenn ich einen Anwalt beauftrage, mit ihm vor Gericht gehe und den Prozess verliere, muss ich dann die Kosten für meinen Anwalt, den von der Gegenseite geforderten Schadensersatz und die Kosten für den Anwalt der obsiegenden Partei tragen? Gibt es ein Gesetz, das dies regelt?
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
danke dir