Spyke

Das mit dem Internet-Gesichterabgleich war doch schon laut EU-Recht nicht erlaubt, wenn man vorsorglich eine Datenbank aller Gesichter anlegt und vorhält um sie im Bedarfsfall abzurufen. Soweit ich hörte, dürfte man erst im Bedarfsfall zu diesem konkreten Zweck einen Abgleich starten, aber die Datenbank müsste quasi bei jedem Bedarfsfall erneut erstellt (das ganze Internet nach Bildern gescraped) werden, was irgendwie nicht so realistisch klingt.

Insgesamt ist das ganze Paket ein Albtraum, dass sich potenziell gegen jeden richten könnte. Das muss auch der letzte irgendwann mal begreifen.

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Ich darf erneut den Wikipedia-Ausschnitt herauskramen:

In den Niederlanden hatte 1936 ein mit Hollerith-System erstelltes Bevölkerungsregister auch die Religionszugehörigkeit erfasst. Forderungen, angesichts des drohenden Krieges alle Hinweise auf Religionszugehörigkeit aus den Registern zu entfernen, wurden nicht umgesetzt. Zu Beginn der Besatzungszeit lagen zudem Unterlagen einer Volkszählung von 1939 vor, durch die alle zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörigen Personen gesondert erfasst wurden[...]

Wikipedia-Artikel zur "Judenkartei", Abschnitt "Besetzte Länder"

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Die versuchen das Blaufaschismusproblem dadurch zu lösen, dass sich bis zur Landtagswahl alle AfD-Abgeordneten buchstäblich totgelacht haben.

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Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen | Spyke