Spyke

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Die Verzögerung der Bundesregierung ist also politisch und rechtlich problematisch – ändert aber an den Pflichten der Unternehmen nichts. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt. Sie gilt wegen ihrer Grundrechtsrelevanz in weiten Teilen unmittelbar und Gerichte haben ab dem 8. Juni 2026 eine richtlinienkonforme Auslegung vorzunehmen.

Also Feuer frei, prüft euer Gehalt. :)

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Richtlinie zur Gehältertransparenz gilt auch ohne deutsches Gesetz | Spyke