Spyke

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7 replies

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Darfst damit jetzt nicht mehr auf die Straße:

Laut StVZO ist alles verboten, was nicht ausdrücklich in §49a ff genannt ist. Somit ist folgendes Tuning nicht zulässig:

  • Unterbodenbeleuchtung
11
Sibboreply
nord.pub

Wenn ich meinem Fahrlehrer glauben kann, dann hätte man als Erwachsener Mensch ohne die Unterbodenbeleuchtung mit dem Bobbycar tatsächlich deutsche Straßen befahren dürfen. Außer Autobahnen, weil da muss das Auto eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h erreichen können.

3
Freakazoid!reply
feddit.org

du willst also sagen, wenn ich die unterbodenbeleuchtung rückbaue und das bobbycar elektrifiziere ist es geeignet für die autobahn

6
Sibboreply
nord.pub

Wenn das Ding regulär 60km/h fährt brauchst du dann aber auch ne TÜV-Plakette.

4

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ich😎iel | Spyke