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Tierrechtsaktivisten legen Berufung gegen Schlachthof-Urteil ein - buten un binnen

Nach dem Prozess um einen Einbruch in einen Schlachthof in Lohne und der Veröffentlichung heimlicher Aufnahmen wollen die beiden Tierschützer ihre Verurteilung nicht akzeptieren.

Bevor die Nur-Titel-Lesenden komisch werden: es geht bei der Nichtakzeptanz nicht um den Hausfriedensbruch sondern ummdie Veröffentlichung der Videoaufnahmen.

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Der Schlachthofbetreiber sah sich zu Unrecht an den Pranger gestellt, weil die Betäubung mit Kohlendioxid die derzeit zugelassene Standardmethode für die Betäubung von Schweinen sei.

Was der Schlachthofbetreiber nicht versteht: es geht nicht um ihn persönlich, sondern darum, dass die derzeit zugelassener Standardmethode Tierleid verursacht.

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Nur um sicher zu gehen: Es geht in diesem Fall um Kohlenstoffdioxid, nicht -monoxid, korrekt? Im Artikel ist gegen Ende plötzlich von Kohlenmonoxid die Rede.

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