Anzeige im »Sebnitzer Amtsblatt«: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen rassistischer Annonce ein
Ein Dachdecker hat per Inserat nach einem Azubi gesucht und damit die Staatsanwaltschaft Dresden auf den Plan gerufen: Verdacht auf Volksverhetzung. Jetzt ist das Verfahren eingestellt worden.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sachsen-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-wegen-rassistischer-annonce-ein-a-9fbab1a4-7263-4574-a279-ba3dcfe64f26?sara_ref=re-xx-cp-shOpen linkView original on piefed.social
7 replies
Bin mal gespannt, ob das Urteil ähnlich ausfallen würde, wenn man in eine Stellenanzeige reinschreibt, dass man keine rechten Kartoffeln einstellen möchte.
Oder welche anderen abwertenden Bezeichnungen es sonst so für AfD-Nazis so gibt
Hier ist zu unterscheiden zwischen dem strafrechtlich relevanten Tatbestand der Volksverhetzung und dem zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt. Ich weiß nicht, ob jemand ein Verfahren wegen Verstoß gegen das AGG angestrengt hat, dies hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg.
An eine Hasstirade einfach noch einen Fantasiebegriff anhängen und man ist fein raus?
Ehm doch? Deswegen gibt es doch Antidiskriminierungsgesetze, die ganz wesentlich auch auf die Behandlung bei Arbeits- und Ausbildungsplätzen abzielen. Wenn man wegen seines Aussehens, Geschlecht, etc. und nicht wegen seinen Leistungen und Eignung abgelehnt wird, dann ist das natürlich eine Abwertung und im Widerspruch zu "gleichwertige Persönlichkeiten"
Auf dem rechten auge blind wie vor hundert jahren ...
Häääah? Das ergibt ja Mal gar keinen Sinn. Darf ich in Zukunft auch sagen keine Frauen oder Pfauen und es ist ok weil nicht klar wird was mit Pfauen gemeint ist? Ich dachte Stellenausschreibungen müssen neutral sein, und ich dachte das Diskriminierung bei Einstellungensverdahren verboten ist (wenn auch praktisch nicht nachzuweisen solange nicht in der Annonce steht "keine Juden", oh warte mal...)
Das bleibt auch richtig, hier wurde das Verfahren zum Vorwurf Volksverhetzung eingestellt. Und so widerlich diese Anzeige auch sein mag, die Hürde für diesen Tatbestand hat sie nicht genommen.
Die sind halt schwer damit beschäftigt gegen Habeck zu ermitteln, obwohl der Bundestag sich geweigert hat die Immunität aufzuheben
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/ermittlungen-staatsanwaltschaft-habeck-wagenknecht-bsw-100.html