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Wetten, dass Ungarn die Person nicht wieder zurück gibt?

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Werden wir wohl nie erfahren. Denn dafür müssten erst einmal enrsthafte Anstrengungen unternommen werden, sie zurück zu bekommen.

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Für die Situation von T. ändert sich durch das Urteil vorläufig nichts. Obwohl die Person erfolgreich Rechtsmittel gegen ihre Auslieferung eingelegt hat, werden Haft und Verfahren in Ungarn fortgesetzt, da die deutschen Behörden durch ihr Handeln Tatsachen schufen, bevor der Rechtsweg endgültig ausgeschöpft war.

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Nach Ungarn - Verfassungsgericht: Auslieferung von linksextremistischer Person unzulässig | Spyke