Sozialversicherung: Kabinett beschließt Anhebung der Bemessungsgrenzen
Der Verordnung zufolge steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro.
Gutverdienend ist in diesem Kontext, wenn ich das richtig verstehe, also ca 62.000€
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