Haftentlassung nach Cannabis-Legalisierung:: Bund geht von bis zu 7.500 Prüffällen von Straftaten aus
Insgesamt seien in Deutschland nur wenige hundert Menschen wegen Delikten in Verbindung mit Marihuana in Haft. Sobald die Droge legal wird, wird eine Amnestie geprüft werden müssen.
Wegen der Cannabis-Legalisierung am 1. April rechnet die Bundesregierung mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Fraktionen und Länder hervor, welches den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) vorliegt.
Demnach sitzen von den bundesweit rund 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Menschen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft. Von diesen bezögen sich wiederum wohl nur etwa wenige hundert Fälle auf Cannabis und ständen im Zusammenhang zur Gesetzesänderung.
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Das klingt so als hätte da vorher jemand anderes massiv übertrieben.
Den Ewiggestrigen scheint mittlerweile nichts mehr zu dämlich, nur damit ja alles so bleibt wie es schon immer war.
Das die Leute trotzdem konsumieren und Cannabis an jeder Straßenecke auch für Jugendliche zu bekommen ist? Egal!
Das die Leute jetzt den Schwarzmarkt bedienen? Egal!
Das das Cannabis vom Schwarzmarkt, das die Konsumenten im Moment konsumieren, ungesünder als nötig ist? Völlig egal!
Universität Bern, Institut für Rechtsmedizin: Untersuchung von Cannabis auf Streckmittel, Verschnittstoffe, Pestizide, mikrobiologische und anorganische Kontaminationen (PDF)
Das man obiges Problem durch den Eigenanbau lösen und somit die Gesundheit der Bürger schützen kann? Who cares!
Dass man so ziemlich viele Probleme beseitigen kann, wenn man einfach sämtliche Drogen legalisiert, ist ebenso egal.
Dass Drogen, unabhängig von der Legalität, komsumiert werden, ebenfalls.
Dass praktische Studien bewiesen haben, dass die Beschaffungskriminalität um 90% sinkt (nicht, dass man dafür eine Studie bräuchte), wird ignoriert.
Dass man die Vergangenheit vergisst (Alkoholverbot in den USA), wird hingenommen.
Aber Angst machen, jahaaaa, das kann man.
Ich bezweifle, dass die Beschaffungskriminalität bei der geplanten Entkriminalisierung in D sinkt. Weitergabe von Cannabis ist weiterhin verboten, egal ob jmd es selber angebaut hat und nur einem Freund schenkt, oder ob es vom Dealer kommt.
Natürlich wird es praktisch eine enorme Verbesserung der Lage, mit einfacherem Zugang zu sauberem Cannabis, aber das ist leider nicht die Perspektive der Behörden.
Kauf gehört ja auch zu Beschaffungskriminalität. Da man dann anbauen, besitzen und in CSCs holen darf wird die also sicher sinken.
Ob das jetzt wirklich messbar ist, ist was anderes.. die aktuellen Zahlen zu Konsumenten sind ja auch nur Hochrechnungen/ Schätzungen
Stimmt. Der Einfluss auf den Schwarzmarkt wird stark von der Anzahl an CSC's und deren Mitgliedsbeiträgen abhängen. Nur bezweifle ich stark, dass eine aktive Mitgliedschaft in einem Verein für einen großen Teil der Konsumenten in Frage kommt.
Andere Länder haben richtige Läden, wo problemlos die gewünschte Menge gekauft werden kann. Bei dem jetzigen Plan werde ich (positiv) überrascht sein, wenn das meiste Cannabis legal erworben wird.
Das meiste vielleicht nicht. Ich denke auch die ab-und-zu-Kiffer haben den größten Marktanteil.
Ja das uns das EU Recht den Kauf/Verkauf vermiest nervt..
Das Gesetz ist aber auch als Sicherheitsmaßnahme vor schadhaften Zusätzen gedacht, wo ja Dauerkonsumenten das größte Risiko tragen. Und von denen, gehe ich zumindest davon aus weil's dämlich wäre wenn nicht, werden die meisten selbst anbauen bzw CSC-Mitglied werden. Werd ich auf jeden Fall. Soo kompliziert ist es dann doch nicht und wenn ich dafür nichts illegales mehr machen muss und sicher vor Streckmitteln und Pestiziden bin, ist doch cool.
Dass man dann mit überschüssiger Ernte >50g i.Tr. kriminell ist ist was anderes, das ist ja keine Beschaffungskriminalität :p
Eigentlich hatten wir uns entschieden, dass es Quatsch ist Leute für sowas zu bestrafen, aber weil das nun ein wenig mehr Arbeit für unsere armen Juristen ist, lassen wir die Leute lieber im Knast.
Immer schön hier mitmachen! -> https://hanfverband.de/mailkampagne-vermittlungsausschuss-verhindern
Hab ich schon gemacht. Meine Frau auch.
Top 😊
Wobei man anmerken muss, dass es bei der Amnestie auch nur um Straftaten geht, die unter dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Und das sind dann Privatanbau von 3 Pflanzen oder Privatbesitz von 25 Gramm. Dafür ist außer vielleicht in Bayern in den letzten Jahren auch kaum einer in den Knast gewandert. Wer mit mehreren Kilos erwischt wurde oder beim Dealen, der wird nicht begnadigt.
Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt und wenn der nicht gerade im Knast sitzt oder verbeamtet werden will, gibt es da auch wenig Eile. Die Überprüfung sollte auch nicht so schwer sein - der Verurteile hat ja das Urteil und da steht drin, weswegen er verurteilt wurde und das zu überprüfen ist jetzt wirklich nicht kompliziert. Schwierig kann es eigentlich nur bei so Sachen werden wie "In Bewährungsfrist mit Cannabis erwischt" oder "Wir bilden eine Gesamtstrafe aus mehreren Verbrechen, von denen eins Cannabisbesitz ist"
LOL. Du hast ja tatsächlich Recht.
§ 41, Abs 1, CanG:
Was regen sich dann alle überhaupt auf? Die reden doch die ganze Zeit davon, dass das so lange dauern würde alle Verurteilungen zu durchsuchen? Das fällt doch komplett flach, wenn das nur auf Antrag passiert? Oder verstehe ich da was falsch?
Das hat mich auch irritiert, als ich das gelesen habe. Wenn du so einen Tilgungsantrag stellst, dann musst du ja automatisch das Aktenzeichen deines Urteils mit einreichen. Und dann lässt sich jemand bei der Staatsanwaltschaft das Ding aus dem Archiv bringen, schaut kurz rein, was in der Urteilsbegründung dann Sache war und damit sollte es recht easy zu entscheiden sein. Wenn es wirklich nur um den privaten Anbau oder Besitz von Cannabis geht, dann steht da halt auf Juristisch "Der Verurteilte war im Besitz von 2 Pflanzen und 24 Gramm Cannabis, dafür bekommt er Strafe x". Das sollte schnell zu prüfen sein.
Dazu kommt: Diese Eintragungen im Bundeszentralregister verjähren auch. Und wenn du jetzt z.B. nur eine Geldstrafe bekommen hast, verjährt das nach 5 Jahren. Und das wird der Standard gewesen sein bei den Delikten